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Weihe

„Die ganze Gemeinschaft der Gläubigen ist als solche priesterlich“ (Katechismus der katholischen Kirche, Nr. 1546). „Das Amtspriestertum“ steht „im Dienst dieses gemeinsamen Priestertums“ (Katechismus der katholischen Kirche, Nr. 1547). Es wird „durch ein eigenes Sakrament übertragen, durch das Sakrament der Weihe“ (Katechismus der katholischen Kirche, Nr. 1547). „Das geweihte Amt“ wird „in den drei Stufen der Bischöfe, Priester und Diakone übertragen und ausgeübt“ (Katechismus der katholischen Kirche, Nr. 1593).

Wir würden uns sehr freuen, wenn sich Menschen aus unserem Pfarrverband berufen fühlten, sich der Kirche und den Gläubigen als Priester oder Diakon zur Verfügung zu stellen. Seit einigen Jahrzehnten gibt es in der katholischen Kirche neben dem Weiheamt weitere seelsorgliche Ämter, die im Unterschied zum Weiheamt auch jetzt schon an Frauen übertragen werden können. Dazu gehören zum Beispiel die Ämter der Pastoralreferentin und des Pastoralreferenten sowie der Gemeindereferentin und des Gemeindereferenten.

Wenn Sie Näheres über die seelsorglichen Berufe der Kirche erfahren möchten, können Sie gerne mit einer Seelsorgerin oder einem Seelsorger Kontakt aufnehmen.

Weitere wertvolle Informationen finden Sie hier auf den Seiten der Erzbischöflichen Ordinariats München.