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Ich bin Patin /Pate

Einige „Hinweise zum Patendienst“

Der Patendienst zu Taufe und Firmung ist selbst kein Sakrament, steht aber in direkter Verbindung mit der Spendung eines Sakraments, nämlich der Taufe und/oder der Firmung. Aus diesem Grund werden hier ein paar grundlegende Informationen zur Übernahme des Patendienstes gegeben.

Die besondere Rolle der Tauf- und Firmpaten
Als Tauf- oder Firmpate übernehmen Sie eine bedeutende Aufgabe im Leben eines Kindes oder Jugendlichen. Sie sind Begleiter auf dem Glaubensweg, sowie Vertrauensperson, Ratgeber und ein Vorbild in wichtigen Lebensfragen. Diese Aufgabe ist eine schöne und wichtige Aufgabe und bietet die Möglichkeit, das Leben des Patenkindes nachhaltig zu begleiten und zu bereichern. Dabei sind Zuwendung und Zeit die wertvollsten Geschenke.

Was bedeutet es, Tauf- oder Firmpate zu sein?
Als Pate oder Patin stehen Sie dem Kind oder Jugendlichen in der religiösen Erziehung zur Seite und unterstützen es, den Glauben zu leben und seinen Platz in der Kirche zu finden. Sie begleiten es durch die wichtigsten Stationen des Glaubensweges und bieten Unterstützung und Orientierung. In der Taufe ist der Pate ein Zeuge der kirchlichen Gemeinschaft und hilft dabei, dem Kind den christlichen Glauben näherzubringen. Bei der Firmung sind Sie als Pate eine wichtige Stütze und unterstützen den Jugendlichen auf seinem Weg zur Mündigkeit im Glauben und in der Welt.

Die Anforderungen an Tauf- und Firmpaten
Nach den Bestimmungen des Kirchenrechts gibt es Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um den Dienst als Tauf- oder Firmpaten übernehmen zu können:

Eine Person, die Pate werden soll, muss das 16. Lebensjahr vollendet haben, getauft und gefirmt sein und die Eucharistie empfangen haben. Vater und/oder Mutter können nicht Pate sein. Wer aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, kann kein Taufpate und kein Taufzeuge sein. (vgl. Can. 874 §1 CIC)

Wer den Dienst als Pate übernehmen will, muss hierzu einen aktuellen Taufschein vorlegen. Diesen Taufschein erhalten Sie in Ihrem Taufpfarramt. Sollten Sie in München getauft worden sein, ist hierzu das Matrikelamt anzufragen: Hier finden Sie die Möglichkeit einen Taufschein zu bestellen. Es entstehen Ihnen hierfür keine Kosten.

Wenn Sie nicht wissen, wo Sie getauft wurden, so hilft Ihnen das Wohnsitzpfarramt zum Zeitpunkt der Geburt/Taufe weiter.

Was unterscheidet den Taufzeugen vom Paten und welche Voraussetzungen hierfür gibt es?
Der Taufzeuge hat eine ähnliche Rolle wie der Pate, jedoch ist er in der katholischen Kirche keine Person, die im Sinne des Kirchenrechts für die religiöse Erziehung des Kindes Verantwortung trägt. Ein Taufzeuge muss einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft angehören und kann nur mit einem katholischen Paten zugelassen werden. (vgl. Can 874 §2 CIC)

Sie finden keine Person, die den Dienst als Pate übernehmen kann?
Wenn Sie keine Person im Familien- und/oder Freundeskreis finden können, der diese Aufgabe übernehmen kann,
so ist aber dennoch die Spendung der Taufe bzw. der Firmung möglich!