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Ehe

„Der Bund der Ehe, durch den ein Mann und eine Frau miteinander eine innige Lebens- und Liebesgemeinschaft bilden, wurde durch den Schöpfer grundgelegt“ (Katechismus der katholischen Kirche, Nr. 1660). Darum ist die Ehe „nicht eine rein menschliche Institution, obwohl sie im Lauf der Jahrhunderte je nach den verschiedenen Kulturen, Gesellschaftsstrukturen und Geisteshaltungen zahlreiche Veränderungen durchgemacht hat“ (Katechismus der katholischen Kirche, Nr. 1603). „Das Versprechen, durch das sich die Brautleute einander schenken und einander annehmen, wird durch Gott selbst besiegelt“ (Katechismus der katholischen Kirche, Nr. 1639). Das Sakrament der Ehe soll den Eheleuten helfen, „in einem treuen und fruchtbaren Ehebund zu leben“ (Katechismus der katholischen Kirche, Nr. 1662).

Wir freuen uns sehr, wenn Sie in einer der zum Pfarrverband Perlach gehörenden Kirchen Ihre kirchliche Hochzeit feiern wollen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall zunächst mit unserem Pfarrbüro Kontakt auf, und zwar entweder telefonisch oder per E-Mail. Sie erhalten dann alle Informationen, die im Hinblick auf eine kirchliche Trauung erforderlich sind, welche Daten und Dokumente wir von Ihnen benötigen und was im Hinblick auf eine Hochzeitsfeier in einer der Kirchen des Pfarrverbands Perlach zu beachten ist.

Bei der Suche nach einem möglichen Termin für Ihre Hochzeitsfeier versuchen wir so weit als möglich auf Ihre Wünsche einzugehen. Die bei uns üblichen Hochzeitstermine sind samstags um 11:00 Uhr und um 14:00 Uhr. Da die Zahl der Anfragen unsere terminlichen und personellen Möglichkeiten immer wieder übersteigt, müssen wir Sie darauf hinweisen, dass Paare, die im Pfarrverband Perlach wohnhaft sind, bei der Terminsuche im Zweifelsfall bevorzugt werden.

Nach der Terminvereinbarung wird sich einer unserer Seelsorger zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen. Falls Sie den Wunsch haben, von einem Seelsorger Ihrer Wahl getraut zu werden, teilen Sie uns dies bitte unbedingt noch vor der Vereinbarung eines Hochzeitstermins mit, damit wir vorab überprüfen können, ob der betreffende Seelsorger an den von Ihnen bevorzugten Terminen überhaupt zur Verfügung steht.  Alle weiteren Fragen, etwa was den Ablauf und die Gestaltung Ihrer Hochzeitsfeier anbelangt, bitten wir Sie, mit dem betreffenden Seelsorger abzuklären.

Wir bedauern, dass nicht wenigen (Ehe-)Paaren eine kirchliche Eheschließung aufgrund des geltenden Kirchenrechts verwehrt ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie schon einmal kirchlich geheiratet haben, mittlerweile aber eine neue Partnerschaft oder Ehe eingegangen sind, oder in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft oder Ehe leben.
Wenn Sie den Wunsch haben, sich dessen ungeachtet Gottes Segen zusprechen zu lassen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Pfarrbüro auf.

Weitere wertvolle Informationen finden Sie hier auf den Seiten der Erzbischöflichen Ordinariats München.